Allgemeine Geschäftsbedingungen „print-verlag“ für Print- und Webanzeigen Stand: 2019

Zustandekommen des Vertrages: Anzeigenaufträge werden durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung rechtswirksam. Für den Auftrag gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültigen Anzeigenpreise laut Anzeigenpreisliste. 

Entgegenstehende AGB: Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. 

Ablehnung von Anzeigenaufträgen: Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge nach freiem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 

Platzierung: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben, Nummern oder an bestimmten Plätzen innerhalb der Druckschrift oder bestimmte Erscheinungstermine, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Inseratauftrages von der genauen Bezeichnung der Platzierung sowie bei gleichzeitiger Bezahlung des Platzierungszuschlages abhängig gemacht hat. Kostenlose Platzierungszuschläge sind für den Verlag nicht bindend. Die Einschaltung des Inserates erfolgt in den fortlaufenden Ausgaben; das Recht auf Verschiebungen in andere Ausgaben behält sich der Auftragnehmer vor. Bei Malrabatten ist der Verlag bei Abnahme weniger Anzeigen als vereinbart, berechtigt, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem tatsächlichen Nachlass nach zu berechnen; bei Zwangsausgleich und Konkurs verfallen Forderungen des Auftragnehmers aus gewährten Rabatten. 

Kennzeichnung: Anzeigen, die aufgrund ihres redaktionellen Erscheinungsbildes nicht als solche erkennbar sind, werden vom Auftragnehmer als Anzeigen nach seiner Einschätzung deutlich kenntlich gemacht (§ 26 MedienG). 

Ausschluss von Mitbewerbern: Der Auftragnehmer kann eigene Mitbewerber von Inserataufträgen mit dem Auftragnehmer grundsätzlich nicht ausschließen. Ein Platzierungsabstand von gegenüberliegenden Seiten kann schriftlich ab einem Anzeigenumfang von einer halben Seite vereinbart werden. 

Bedingungen Druck des Auftragnehmers/Gewährleistung/Haftung: Beschädigte oder ungeeignete Druckunterlagen werden dem Auftraggeber auf seine Gefahr zurückgesandt. Für Druckfehler, die den Inhalt und den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. Der Auftraggeber hat das Recht, im Gewährleistungsfall zu entscheiden, ob die Abgeltung des Mangels durch Rechnungsminderung oder durch eine Ersatzanzeige in einer der nächsten Ausgaben erfolgt. Für Satz- ­und Übertragungsfehler in den übermittelten Inseratunterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber. Für Fehler der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang hervorkommen, hat der Auftraggeber keinen Gewährleistungs- ­oder Ersatzanspruch. Für die Richtigkeit mündlich/fernmündlich aufgegebener Anzeigen und undeutlich geschriebener Textvorlagen wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen. Sollte trotz Aufforderung kein Text/keine Grafik einlangen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Text/die Grafik selbst zu erstellen und übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die Beschaffung und Erstellung. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für mögliche Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Sinn­, Druck- ­oder Platzierungsfehler usw. entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach mit dem vereinbarten Auftragspreis begrenzt. Haftung für entgangenen Gewinn, insbesondere aufgrund einer positiven Vertragsverletzung sowie für Folgeschäden besteht keine Haftung. Der Auftraggeber haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien sowie für Fälle höherer Gewalt. Alle Inseratunterlagen (Inserat, Text, Grafik etc.) sind spätestens zum angegebenen Druckunterlagenschluss zur Verfügung zu stellen. Ein Korrekturabzug wird dem Auftraggeber vor Drucklegung zugesandt. Dieser überprüft den Korrekturabzug und retourniert ihn an den Auftragnehmer. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Korrekturabzug nicht fristgerecht zurück, gilt dies als Druckgenehmigung für den Auftragnehmer. 

Druckkostenbeitrag: Dieser wird ausschließlich zur Mitfinanzierung des Druckwerkes herangezogen. 

Haftung: Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verbreitung des Inserates erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere von Inhabern von Urheber­, Marken­, Leistungsschutz­, Persönlichkeits- ­und sonstigen Rechten an dem von ihm bereitgestellten Material erworben hat. Der Auftraggeber haftet sohin dafür und garantiert, dass das Inserat nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und nicht in Rechte Dritter (insbesondere Urheber­, Marken­- oder Persönlichkeitsrechte) eingreift oder gegen die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer vollständig schad- ­und klaglos zu halten, falls der Auftragnehmer wegen vom Auftraggeber in den Verkehr gebrachten/durch Inserate transportierten Inhalten zivil- ­oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Gegendarstellungen, Privatanklagen wegen Beleidigung, übler Nachrede, Kreditschädigung nach dem Strafgesetz oder durch Verfahren nach dem UWG, MedienG, UrhG, MSchG Verletzung anderer gesetzlicher Vorschriften (demonstrative Aufzählung). Der Auftragnehmer ist zur Prüfung des Inserates nicht verpflichtet, er ist jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Bei Eingriffen durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen, welcher Art auch immer, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Auftrag mit mindestens 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt ist. 

Aufbewahrung: Den Auftragnehmer trifft keine Verpflichtung für die Aufbewahrung von Inserat­ oder Druckunterlagen. 

Reklamationen: Reklamationen aufgrund eines Mangels einer Anzeige oder der Abwicklung sind innerhalb von sieben Werktagen nach Erscheinen der Anzeige beim Auftraggeber zu erheben. 

Stornierungen: Stornierungen von Anzeigen unterliegen einer Stornogebühr. Stornierungen bis drei Wochen vor Anzeigenschluss sind frei, bei danach erfolgten Stornos werden 30 % vom Tarifwert des Auftrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach Anzeigenschluss sind 100 % des Tarifwertes des Auftrages fällig. 

Zahlung/Zahlungsverzug: Der Anzeigenpreis ist nach erfolgter Einschaltung sofort nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft gilt als Zinssatz bei Zahlungsverzug § 1333 Abs. 2 ABGB (Zinsen von 8 % über dem Basiszinssatz). Gebühren und Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung der Forderung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wenn die Steuerbehörde nachträglich nicht verrechnete oder vom Auftraggeber nicht bezahlte Werbeabgaben nachverrechnet, behält sich der Auftragnehmer vor, die nicht eingehobene Werbeabgabe dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 

Offene Forderungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Aufträge von der Bezahlung offener Forderungen abhängig zu machen. 

Satzkosten: Satzkosten sind kein Bestandteil des vereinbarten Anzeigenpreises und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. 

Inkasso durch Mitarbeiter: Der Auftragnehmer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Auftragsabwicklung durch einen Mitarbeiter des Auftraggebers erfolgt, der nicht inkassoberechtigt ist; Anfragen und Erklärungen jeglicher Art sind ausschließlich an den Auftraggeber zu richten. 

Hinweise für Verbraucher gemäß § 5 e KSchG: Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist der Auftraggeber seiner Informationspflicht nach § 5 d Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Auftragnehmer seiner Informationspflicht innerhalb dieser Fristen nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechtes. (Auf die Unzulässigkeit des Rücktrittsrechtes gemäß § 5 f leg.cit. wird hingewiesen.) 

Künftige Geschäfte: Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartner, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss darauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen werden sollte, wobei diese Bestimmung nicht für Verbrauchergeschäfte gilt. 

Teil-/Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Klausel, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. 

Technische Details/Lieferung Druckunterlagen: Der Auftraggeber liefert mangels anderer abweichender schriftlicher Vereinbarung im PDF­Dateiformat (binär, alle Zeichen beigefügt), sowie jpg (Qualitätsfaktor >10), sowie tiff (mindestens 300 dpi), eps (Auflösung 2.400, Rasterweite 175 lpi) sowie Auflösung: Bilder 1:1 mit mindestens 300 dpi in CMYK. Die Auflösung von Bildern erfolgt 1:1 mit mindestens 300 dpi in CMYK, bei offenen Dateien Schriften (auch für PC) und Bildern wird ein pdf in druckfähiger Auflösung seitens des Auftraggebers mitgesendet. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch einen verbindlichen Ausdruck dieser Dateien zu übermitteln, da Farbtreue nur mit Digi­Proof erzielt werden kann. Bei Anlieferung von offenen Dateien ist der Auftraggeber berechtigt, wegen des damit verbundenen hohen Bearbeitungsaufwandes einen Bearbeitungszuschlag von derzeit € 50,00 netto in Rechnung zu stellen. 

Erfüllungsort/Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Graz, sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes dem nicht entgegenstehen. Es gilt österreichisches Recht, wobei die Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN ­Kaufrechtsübereinkommens/Uncitral ausgeschlossen sind. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen im Zuge der Auftragsabwicklung mit dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen sowie für den Fall des Abgehens vom Formerfordernis der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind in jedem Fall ungültig und gelten als nicht erfolgt. (Satz ­und Druckfehler vorbehalten.)